Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Frist für "Investitionsprogramm Landwirtschaft" verlängert
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein.
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein. Teilzahlungen ab 5 000 Euro pro Auszahlungsantrag können bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.
Die Rentenbank weist darauf hin, dass das Einreichen eines Auszahlungsantrags gegen Fristende zu einer längeren Bearbeitungszeit und möglicherweise zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von Zuschüssen führen könne. Bei einer Vollauszahlung in geförderten Baumaßnahmen seien neben den Rechnungen und Zahlungsbelegen zusätzlich die Bauabnahme, das Gutachten zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Fotos der fertiggestellten Baumaßnahme einzureichen.
Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Dazu müssen Betroffene, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, allerdings einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular kann unter www.rentenbank.de heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind vom 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. AgE/dw
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Frist für "Investitionsprogramm Landwirtschaft" verlängert
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein.
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein. Teilzahlungen ab 5 000 Euro pro Auszahlungsantrag können bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.
Die Rentenbank weist darauf hin, dass das Einreichen eines Auszahlungsantrags gegen Fristende zu einer längeren Bearbeitungszeit und möglicherweise zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von Zuschüssen führen könne. Bei einer Vollauszahlung in geförderten Baumaßnahmen seien neben den Rechnungen und Zahlungsbelegen zusätzlich die Bauabnahme, das Gutachten zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Fotos der fertiggestellten Baumaßnahme einzureichen.
Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Dazu müssen Betroffene, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, allerdings einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular kann unter www.rentenbank.de heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind vom 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. AgE/dw
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Frist für "Investitionsprogramm Landwirtschaft" verlängert
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein.
Für alle Vorhaben im "Investitionsprogramm Landwirtschaft", die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank jetzt den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023 verlängert. Wie die Förderbank mitteilte, müssen erst dann alle Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen über das Online-Portal auf ihrer Homepage eingereicht sein. Teilzahlungen ab 5 000 Euro pro Auszahlungsantrag können bereits im Vorfeld beantragt werden, sofern hierfür vollständige Rechnungen und Zahlungsbelege vorliegen.
Die Rentenbank weist darauf hin, dass das Einreichen eines Auszahlungsantrags gegen Fristende zu einer längeren Bearbeitungszeit und möglicherweise zu einer Verzögerung bei der Auszahlung von Zuschüssen führen könne. Bei einer Vollauszahlung in geförderten Baumaßnahmen seien neben den Rechnungen und Zahlungsbelegen zusätzlich die Bauabnahme, das Gutachten zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Fotos der fertiggestellten Baumaßnahme einzureichen.
Bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2024. Dazu müssen Betroffene, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, allerdings einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular kann unter www.rentenbank.de heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind vom 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. AgE/dw


